Pro Übernachtung   Ab 5 Übernachtungen
         
  1-2 Personen

70 Euro

 

65 Euro

  jede weitere Person

15 Euro

 

15 Euro

   

 

 

 

  Bei längerfristiger Buchung gerne eine Preisanfrage stellen.

 

 

                                

 

         Buchbar ab zwei Übernachtungen

 

Im Preis enthalten: 
Bettwäsche, Hand-, Dusch-, Geschirrtücher und alle Mietnebenkosten
wie Heizung, Strom , Wasser, Müll und TV.

     

                               Abreise bis 10.00 h / Anreise ab 15.00 h

 

Preise für Aufenthalte länger als 7 Tage nach Absprache.

Wir erheben eine Endreinigung von  40-60 Euro je nach Dauer und Belegung!

 

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Citytax:

Seit dem 1. Januar 2013 wird in der Hansestadt Bremen für Privatpersonen eine Citytax (Tourismusabgabe) erhoben.

 

Ab dem 1. Juli 2018 beträgt die Citytax 5 % vom Übernachtungsentgeld.

 

 

Buchungsbestätigung:

Mit der Buchungsbestätigung erkennen Sie unser Hausordnung an!

 

 

Stornierungsgebühr:

Wird das Gästehaus bestellt und zugesagt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht in Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur

Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichetet. Der Inhaber muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung dem Gast Schadensersatz leisten, außer in Fällen höherer Gewalt.

 

Ein einseitige, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann. (Ausnahme: Höhere Gewalt)

 

Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten

oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber muss sich jedoch ersparte Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

 

Das Mietobjekt darf nicht ohne vorherige Zustimmung durch den Beherbergungsbetrieb von mehr Personen bewohnt werden, als im Vertrag vereinbart. Der Gast haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist der Beherbergungsbetrieb unverzüglich zu benachrichtigen.

 

 

 

 

 

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© Bärbel Vulp

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